BEWERBUNG

TEILNAHMEBEDINGUNGEN

1. Veranstaltungsort: 1. Österreichischer GLASerlebnisWEG mit unterschiedlichen Stationen in 2130 Mistelbach/Zaya (z.B. Stadtsäle, Barockschlössl, MAMUZ, öffentlicher Raum, ……)
2. Veranstalter:kulturART - IG für Kunst und Kultur
Johann Nestroy Gasse 15, 2301 Groß Enzersdorf, Österreich
ZVR Zahl: 060162829
Mail: kulturart@gmx.at Web: www.kultur-art.blogspot.com
Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet und unpolitisch ist, bezweckt die Förderung von künstlerischen und kulturellen Veranstaltungen aller Art und die damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten zur Förderung des Kontaktes zwischen kunst- und kulturschaffenden sowie kunst- und kulturinteressierten Personen und Institutionen durch Vermittlung zwischen Kunst, Wirtschaft und Privaten.
Organisationskontakt: Cornelia Bock (kulturART): +43 699 10 84 88 60
3. Ausstellungszeit: Die Publikumsausstellung ist am Samstag von 10-18 Uhr und Sonntag von 10-17 Uhr für Besucher geöffnet. Es wird gebeten, die Stände bis spätestens 9:45 fertigt aufgebaut bzw. abgedeckt zu haben.
4. Anmeldung: Neben der kurzen Beschreibung des Warenangebotes müssen der Anmeldung 2 – 3 Bilder der auszustellenden Arbeiten/Ware oder eine aussagekräftige Website beigefügt werden.
Der Aussteller ist nicht berechtigt ohne Genehmigung des Veranstalters die Ausstellungsfläche einerseits ganz oder teilweise unter zu vermieten noch anderseits Dritten zu überlassen.
Eine Teilung der Standfläche bei gemeinsamer Anmeldung z.B. als Gruppenausstellung ist möglich, wenn alle Aussteller dem Veranstalter angemeldet werden und alle eine Zusage des Veranstalters erhalten.
Über die Teilnahme entscheidet der Veranstalter und es erfolgt eine schriftliche Verständigung.
ANMELDESCHLUSS: 15. März 2020
Die Anmeldung ist erst nach termingerechter Einreichung des Anmeldeformulars sowie nach Überweisung der Standgebühr gültig. Die Standgebühr ist sofort nach Zusage fällig. Die Anmeldung ist rechtsverbindlich und rechtskräftig, es sei denn der Veranstalter lehnt die Anmeldung ausdrücklich ab.
5. Teilnahmegebühr: Für die Teilnahme an der Veranstaltung wird eine Teilnahmegebühr vorgeschrieben. Darin enthalten sind Kosten für den Standplatz, Organisationsaufwand, Werbemaßnahmen. Die Preise verstehen sich als Brutto für Netto, da der Veranstalter nicht umsatzsteuerpflichtig ist und gelten für beide Tage.
Preise und Kategorien· Die kleinste buchbare Ausstellerfläche beträgt 4 m2(2 x 2 Meter)
· Jede Fläche ist jeweils pro m2 erweiterbar
· Der Mietpreis inkludiert einen ungedeckten Tisch ~80x150 und einen Sessel (außer Kategorie V)
Ausstellungsbereiche im InnerenI. Präsentation ohne Verkauf: 4 m2, kulturART-Mitglieder: € 120,00, Nicht-Mitglieder: € 150,00
II. Aussteller mit Verkauf: 4 m2, kulturART-Mitglieder: € 145,00, Nicht-Mitglieder: € 180,00
III. Händler von Glas und Zubehör: 4 m2, kulturART-Mitglieder: € 190,00, Nicht-Mitglieder: € 240,00
IV. Verkäufer von Produkten Rund ums Glas: 4 m2, kulturART-Mitglieder: € 230,00, Nicht-Mitglieder: € 290,00
V. Ausstellerflächen im Außenbereich ohne Zelt, Tisch für Kategorien I. bis IV. alle -50%
Zusatzausstattung:
- Extra Sessel: € 3,00 beide Tage
- Extra Tisch: € 6,00 beide Tage
- Extra Strom: € 20,00 innen, €40,00 außen beide Tage
- Gerne organisieren wir eine Jause für Aussteller (Nur mit Vorbestellung - Preisinfo erst vor der Veranstaltung)
- Get together Freitag 19. Juni 2020 € 10,00/Person (Inkludiert Getränke und Snacks)
6. Zahlungsbedingungen: Nach eingelangter Bewerbung senden wir nach Maßgabe freier Plätze bis 31.3.2020 eine schriftliche Teilnahmebestätigung mit den Richtlinien und die Rechnung per Mail. Fälligkeit der Rechnung ist bei Rechnungserhalt.
Die Teilnahmegebühr ist zu überweisen an:
kulturART – IG für Kunst und KulturBank: NOE HYPO Landesbank
Kennwort: Mistelbacher GLAS.Tage 2020IBAN: AT19 5300 0065 6880 2932, BIC: HYPNATWW
7. Stornierung der Teilnahme: Ab 8 Wochen vor den Mistelbacher GLAS.Tage fällt eine Stornogebühr von 50 % der Standgebühr an. Innerhalb der letzten 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn beträgt die Stornogebühr 100%.
8. Standplatz/Standplatzgestaltung: Die Standplätze werden nach Anmeldeschluss vom Veranstalter vergeben und sind ab Veranstaltungsbeginn verbindlich. Die Entscheidung der Standplatzvergabe obliegt dem Veranstalter. Der Veranstalter ist bemüht, Platzierungswünsche soweit als möglich zu berücksichtigen. Platzierungswünsche sind allerdings für den Veranstalter nicht bindend. Die verbindliche Zuteilung der Stände kann im Bedarfsfall auch noch kurzfristig beim Aufbau vom Veranstalter verändert werden. Nur der vom Veranstalter zu Veranstaltungsbeginn zugewiesene Standplatz ist gültig. Änderungswünsche sind nicht verbindlich.
Der Aussteller hat sich um eine attraktive Präsentation und Standgestaltung zu bemühen, auf die der Veranstalter größten Wert legt! Für Beschädigung der Waren, Stände, Unfälle, etc. wird keine Haftung übernommen!
9. Ausstellungszeiten: Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Ausstellungszeiten und die vorgeschriebene Auf- und Abbauzeit verlässlich einzuhalten. Bei Verstößen gegen die Öffnungszeiten, aus welchem Grund auch immer verursacht, wird mit einer Strafzahlung in der Höhe der doppelten Standgebühr pro Verstoß durch den Mieter zugunsten des Veranstalters geahndet. Vom Veranstalter zur Verfügung gestelltes Mobiliar muß beim Abbau vom Aussteller ausnahmslos wieder an den vorgesehenen Ort retourniert werden!
Aufbau: Freitag 15. Juni ab 14 Uhr!
Samstag, ab 7.00 Uhr früh, Aufbauende 9:30 Uhr
Abbau: Sonntag, ausschließlich nach 17 Uhr möglich
10. Mitgestaltung der Mistelbacher GLAS.Tage durch Vorführung und Abhaltung eines Workshops: Es besteht die Möglichkeit das Programm und somit den Ablauf der Mistelbacher GLAS.Tage selbst mitzugestalten.
Vorführung:
Hier kann Euer Können vor Publikum gezeigt werden. Der Veranstalter hält sich das Recht vor, die Aufzeichnungen der Vorführung für Werbezwecke zu verwenden.
Workshops:
Im Zuge unser Glas.Workshop.Woche können Workshops und Kurse rund ums Thema Glas angeboten werden. Um einen ungestörten Kurs/Workshop zu gewährleisten, gibt es eigene Workshopräume. Diese bieten Platz für 4 ausgestattete Brennerplätze (€ 15.- Unkostenbeitrag/Brennerplatz) für Glasperlendrehen, … und/oder 8-10 Arbeitsplätze (€ 5.- Unkostenbeitrag/Arbeitsplatz) ohne Brenner.
Der Kurspreis pro Teilnehmer wird vom Kursleiter festgelegt und vom ihm direkt beim Kurs von eingehoben. Das Infomaterial (Kursbeschreibung & Fotos) für Werbemaßnahmen im Rahmen der Mistelbacher GLAS.Tage wird vom Kursleiter zusammengestellt. Benötigtes Werkzeug und Material ist selbst für die Kursteilnehmer mitzunehmen! Den organisatorischen Part der Entgegennahme der verbindlichen Kursanmeldungen übernimmt der Veranstalter.
12. Ladetätigkeit/Parkmöglichkeiten: Das Zufahren und Ausladen zu den Ausstellungsflächen kann nur während der oben genannten Aufbau- und Abbauzeiten erfolgen und ist ausschließlich den Ausstellern vorbehalten.
Das Museum MAMUZ verfügt über ausreichende Parkmöglichkeiten am eigenen Parkplatz oberhalb des Areals, die kostenlos zur Verfügung stehen. Im Bereich des Stadtsaals stehen nur begrenzt Parkflächen zur Verfügung.
13. Veröffentlichung von Fotos und Filmmaterial: Der Betreiber des Standes ist damit einverstanden, dass Fotos und Filmmaterial seiner Produkte und Warenangebot sowie seines Standes zur Bewerbung in der Öffentlichkeit erscheinen dürfen. Die aktuelle Aussteller- und Händlerliste mit Produktfotos wird auf unserer Homepage gezeigt, damit die Besucher wissen, was sie erwartet. Mit der Übermittlung der Anmeldung sind sie einverstanden, dass Bild- und/oder Tonaufnahmen gemacht und auch veröffentlicht werden dürfen, wo Ihre Person zu hören oder zu sehen ist!
14. Witterung: Der Großteil der Ausstellerbereiche befindet sich in Innenräumen, daher finden die Mistelbacher GLAS.Tage 2020 bei jeder Witterung statt!
15. Behördliche Auflagen sowie organisatorische Anordnungen des Veranstalters sind einzuhalten.
16. Extra Stromanschlüsse: Diese werden an bestimmten Stellen gegen Kostenersatz zur Verfügung gestellt. Verlängerungskabel und Verteiler sind mitzubringen. Für eine ausreichende und individuelle Standbeleuchtung hat der Aussteller selbst Sorge zu tragen. Für Schäden aus mangelhaften Elektroinstallationen haftet der Stromnehmer.
17. Reinigung: Jeder Aussteller verpflichtet sich den Standplatz am Ende der Veranstaltung gereinigt zu verlassen. Für Müllsäcke hat jeder Aussteller selber Sorge zu tragen. Diese dürfen nur an ausgezeichneter Stelle zur Entsorgung deponiert werden. Extra Reinigungskosten werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.
18. Haftungsausschluss: Der Veranstalter verspricht keinen bestimmten Geschäftserfolg wie Gewinn- und Umsatzerwartungen durch die Teilnahme an der Veranstaltung. Es können daher keine Schadenersatzforderungen an den Veranstalter gestellt werden.
Der Veranstalter übernimmt keine Obhutspflicht für Standeinrichtungen und schließt jede Haftung aus für Schäden an Personen und Sachen, Vermögenswerten, Verkaufs- und Ausstellungsgegenständen, Verkaufsständen oder anderem Ausstellungsinventar, sowie für deren Verlust durch Diebstahl bei Tag und Nacht. Alle weiteren Rechtsansprüche sind ausgeschlossen.
19. Höhere Gewalt: Wird die Veranstaltung auf Grund "Höhere Gewalt" unterbrochen oder abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Schadenersatz. Weiters behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Veranstaltung abzusagen, wenn eine geregelte Durchführung aus welchen Gründen auch immer nicht gewährleistet ist, ohne dass der Aussteller daraus Schadensersatzansprüche geltend machen kann.
20. Datenschutzerklärung: Ihre Daten werden ausschließlich zur Administrierung der oben angegebene Veranstaltung verwendet – ausgenommen Punkt 13. Es erfolgt keine Weitergabe an Dritte oder eine Verwendung für sonstige Werbezwecke.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen